ARD

Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland

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ARD

Die ARD (Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) ist ein Rundfunkverbund, der aus den Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Welle besteht. Sie wurde 1950 gegründet und bildet gemeinsam mit dem ZDF und dem Deutschlandradio den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Die ARD wird zum Großteil aus dem Rundfunkbeitrag finanziert und beinhaltet gemeinsame Programme und Angebote wie Das Erste, die ARD Mediathek sowie die ARD Audiothek.

Der ARD liegt die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland zugrunde: Jedem Bundesland steht ein Sender zu. Historisch geht die föderale Rundfunkstruktur auf die Frühzeit des Rundfunks in den 1920er Jahren in Deutschland zurück, als sich in Preußen, Sachsen, Bayern und Württemberg einzelne Rundfunkanstalten etablierten und lose in der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft organisiert waren. Die Nationalsozialisten zentralisierten den Rundfunk ab 1933 und zerbrachen die föderale Struktur weitgehend. Die ARD wurde am 9. Juni 1950 von den damaligen sechs Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk (BR), Hessischer Rundfunk (HR), Radio Bremen, Süddeutscher Rundfunk (SDR), Südwestfunk (SWF) und Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR) sowie – mit beratender Stimme – RIAS Berlin gegründet. Sie diente der Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten und sollte die Vorbereitung eines Zusammenschlusses ausschließen. Die Form der Arbeitsgemeinschaft beließ den Mitgliedern ihre volle Unabhängigkeit.

Die ARD ist ein freiwilliger Verbund von zehn deutschen Rundfunkanstalten. Die Arbeitsgemeinschaft gab sich 1950 eine Satzung, die durch den Rundfunkstaatsvertrag ergänzt wird. In dieser Satzung ist die Arbeit und Organisation der ARD geregelt. Danach hat die ARD als Hauptorgan eine Mitgliederversammlung (keinen Fernsehrat wie die Sendeanstalt ZDF). Diese findet entweder in Form von Arbeitssitzungen der Intendanten der Mitglieder statt oder dreimal im Jahr als sogenannte große Hauptversammlung, an der neben den Intendanten auch die Rundfunk- und Verwaltungsratsvorsitzenden der Landesrundfunkanstalten teilnehmen. Diese ARD-Hauptversammlung wird von den teilnehmenden Anstalten alternierend ausgerichtet.

Quelle Wikipedia: ARD

www.ard.de