Das kleine 1x1 des Praktikums

PR-Agentur Hamburg - Industrie-Contact AG
Das kleine 1×1 des Praktikums

Von Stephanie Groß, Berlin


Der Einstieg in die Berufswelt

Für viele Studenten und Absolventen ist ein Praktikum heute der Einstieg in die Berufswelt. Doch leider wissen viele bei der Suche überhaupt nicht, welche Rechte und Pflichten mit solch einer Anstellung verbunden sind.

Laut des Praktikumsratgebers des DGB soll ein Praktikum berufliche Kenntnisse vermitteln und bei der beruflichen Orientierung helfen. Dabei soll auf jeden Fall der Lernfaktor im Vordergrund stehen, was zur Folge hat, dass der Praktikant nicht als vollwertige Arbeitskraft zu betrachten ist.

Trotzdem fragen sich viele Studenten nach wie vor, was ihnen ein Praktikum tatsächlich bringt und warum sie ihre Semesterferien dafür opfern sollten. Neben dem offensichtlichen Vorteil einen Beruf etwas näher und zielorientierter kennenzulernen, zeigen Statistiken, dass etwa 40 Prozent aller Studienabsolventen durch Praxiskontakte in ihren späteren Beruf gelangen. Diese Praxiskontakte zu knüpfen ist relativ einfach, wenn man sich in einem bereits bestehen Netzwerk einer Firma bewegt. Zudem versuchen Betriebe schon während des Praktikums Fachkräfte zu finden, welche später freie Stellen besetzen. 83 Prozent der Arbeitgeber versuchen dafür zu sorgen, dass der Praktikant bereits während der kurzen Arbeitstätigkeit berufliche Kontakte mit Kollegen aufbaut.

Den richtigen Praktikumsplatz finden

Doch selbst, wenn sich ein Student für ein Praktikum in den Semesterferien begeistern kann, fehlt ihm oftmals der Ansatz wo und wie er eine passende Stelle finden kann und wenn er eine Ausschreibung gefunden hat, was alles in eine gute Bewerbung gehört. Grundsätzlich können offene Praktikumsstellen direkt über die Webseite des jeweiligen Unternehmens ausgeschrieben sein, doch eine breitere Auswahl an Angeboten lässt sich über Online-Portale wie praktikum.info, meinpraktikum.de oder praktika.de finden. Ansonsten finden viele ihren Praktikumsplatz auch über Empfehlungen, persönliche Kontakte oder über die eigene Universität, welche oftmals auch Angebote an ihre Studenten weiterleitet. Wenn dann eine passende Stelle gefunden wurde ist eine gute Bewerbung ausschlaggebend dafür, ob man die Stelle bekommt oder nicht. Gibt es eine konkrete Ausschreibung, sollten Bewerber direkt darauf eingehen. Ein vollständiger Lebenslauf und die akademischen Zeugnisse sind neben dem Anschreiben, vorhandenen Arbeitszeugnissen und einem Foto, auch wenn das nicht verpflichtend ist, die Grundbestandteile einer guten Bewerbung und vermitteln dem Arbeitgeber einen guten Überblick über den bisherigen Werdegang und die Fähigkeiten des Bewerbers.

Bezahltes oder unbezahltes Praktikum?

Als nächsten stellen sich angehende Praktikanten oftmals folgende Fragen: Ob und wieviel man als Praktikant verdient? Wie lang die Arbeitszeiten sind und ob einem Urlaubstage zustehen?

Grundsätzlich gilt seit 2015 in Deutschland das Mindestlohngesetz. Doch aufgepasst: wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, welches im Rahmen eines Studiums absolviert werden muss, gilt dieser Anspruch nicht. Außerdem muss kein Mindestlohn gezahlt werden, wenn es sich um ein freiwilliges Erstpraktikum handelt. Alle anderen Praktikanten fallen unter das Mindestlohngesetz und erhalten demnach mindestens 8,84 Euro pro Stunde. Ob und in welcher Höhe Praktikanten, die nicht unter dieses Gesetz fallen, bezahlt werden obliegt vollkommen den jeweiligen Arbeitgeber. Bezüglich der Arbeitszeiten gilt in der Regel die Arbeitszeit der angestellten Arbeitnehmer, alles was davon abweichend ist wird ansonsten im Praktikumsvertrag schriftlich festgehalten. Für den Urlaubsanspruch gelten im Grunde dieselben Regelungen wie für die Entlohnung. Bei einem Pflichtpraktikum besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub, bei einem freiwilligen Praktikum stehen einem jedoch zwei Tage im Monat zu.

Praktikum vorzeitig kündigen

Sollte schließlich alles geklärt sein und der Praktikant hat seine Stelle angetreten, kann es dennoch dazu kommen, dass er sich überhaupt nicht wohlfühlt. Vielleicht stimmt die Arbeitsatmosphäre nicht oder man stellt fest, dass die Stelle überhaupt nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Doch wie sieht es mit einer Kündigung aus? Grundsätzlich endet das Praktikum erst wenn die vereinbarte Praktikumszeit beendet ist, jedoch kann der Praktikant, sofern im Vorfeld keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, jederzeit gehen. Bei Pflichtpraktika ist die eigene Studienordnung entscheidend.

Wie im „richtigen Leben“: Freundlichkeit und Zuverlässigkeit hilft immer

Wenn der Praktikant sich jedoch an seinem neuen Arbeitsplatz wohlfühlt, kann er besonders punkten, wenn er Aufgaben zuverlässig und pünktlich erledigt, aufgeschlossen und interessiert an Aufgaben herangeht und sich stets um ein freundliches Auftreten bemüht.

Ist das Praktikum schließlich beendet und man hat neue Erfahrungen gesammelt und sein Wissen erweitert, stellt sich der Praktikant vielleicht die Frage, wie viele Praktika er machen sollte um einen möglichst optimalen Start ins Berufsleben zu haben. Dabei gibt es keine genaue Anzahl, die man mindestens erreichen muss, doch im Grunde gilt: je mehr desto besser. Dabei sollte aber immer darauf geachtet werden, dass es sich um, für den späteren Berufswunsch relevante, Praktika handelt. Dann kann eigentlich nun nichts mehr schief gehen.

Viel Glück an alle zukünftigen Praktikanten mit diesem 1×1!

 

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