Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Kunden (im folgenden Auftraggeber) der Industrie-Contact Aktiengesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit (im folgenden Auftragnehmer).
Stand: Januar 2010

1. Verbindlichkeit der Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind ein wesentlicher Teil des Auftrages und in allen Einzelheiten rechtsverbindlich, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen bestehen bzw. im Auftragstext nichts anderes gesagt ist. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht widerspricht. Diese binden den Auftragnehmer nur, wenn sie von diesem ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

2. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur gewissenhaften Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrages gemäß Beschreibung der jeweiligen Leistung. Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber die von ihm bestellte Leistung in der vertraglich vereinbarten Form. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Dritte mit heranzuziehen. In diesem Fall erteilt der Auftragnehmer die Aufträge an Dritte in eigenem Namen, es sei denn, es ist im Einzelfall mit dem Auftraggeber eine andere Vereinbarung getroffen worden.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrages benötigten Informationen über das Unternehmen des Auftraggebers und dessen Produkte zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören zum Beispiel alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufsdaten, die streng vertraulich behandelt werden, soweit der Auftraggeber bei Übermittlung der Daten auf deren Vertraulichkeit hinweist.

4. Erfüllungsort, Versandrisiko

Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist Hamburg. Das Versand oder Übermittlungsrisiko trägt der Auftraggeber.

5. Entgelt, Fälligkeit, Verzug

Alle Preisangaben des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19 %). Soweit der Auftragnehmer kreative Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, die der gesetzlichen Künstlersozialversicherung (KSV) unterliegen, so hat der Auftraggeber die entsprechenden Abgaben an den Auftragnehmer zu entrichten, der sie ordnungsgemäß an die KSV abführt. Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort rein netto zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen, sofern nicht der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.

6. Gewährleistung, Haftung

Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig ist, wird die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dabei ist die Haftung des Auftragnehmers pro Kalenderjahr im ganzen auf die Höhe der im gleichen Zeitraum vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung beschränkt. In jedem Fall ist Ersatz für mittelbare Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen. Die Haftung ist ausgeschlossen für dem Auftraggeber entstandene Schäden durch verspätete oder nichterfolgte Lieferungen, die Kurierdienste im Auftrag des Auftraggebers durchführen.

7. Rechtliche Prüfung

Bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit von im Rahmen des Auftrages durch den Auftragnehmer entwickelten PR- und Werbemaßnahmen genügt der Autragnehmer seiner Sorgfaltspflicht, indem er den Auftraggeber auf etwa bei ihm bestehende Bedenken hinweist. Eine rechtliche Prüfung findet durch den Auftragnehmer nicht statt, dieses fällt allein in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

8. Abwerbung von Personal und Vertragsstrafenregelung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages sowie für eine Folgezeit von einem Jahr nach Beendigung des Auftrages keine angestellten Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder bei sich anzustellen oder als freie Mitarbeiter zu beschäftigen. Für jeden Verstoß gegen vorstehende Regelung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 15.000,-. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers, z.B. auf Unterlassung bleiben unberührt. Der Auftragnehmer kann im Einzelfall von den Bestimmungen Nr. 8 Abs 1 und 2 eine Befreiung erteilen. Diese wird auf Antrag des Auftragnehmers schriftlich erteilt. Eine Befreiung setzt in jedem Fall die Zahlung einer angemessenen Entschädigungssumme durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer voraus. Die Höhe der Entschädigung wird durch den Auftragnehmer festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf eine Befreiung besteht nicht.

9. Eigen-PR des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist berechtigt unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zum Zwecke des eigenen Marketings in den einschlägigen Medien in angemessener Form darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber Kunde des Auftragnehmers ist. Dabei dürfen auch Arbeitsbeispiele, ggf. auch Fotos und Grafiken veröffentlicht werden.

10. Copyrights

Die Copyrights aller von dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages hergestellten Arbeiten liegen bei dem Auftragnehmer. Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars gehen die Nutzungsrechte für die gewerbliche Verwertung dieser Arbeiten an den Auftraggeber über, dieses jedoch nur in demjenigen Umfang und in demjenigen räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich, welcher vertraglich vereinbart ist oder welcher dem Sinn und Zweck des Vertrages entspricht. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Veräußerung oder Abänderung der Arbeiten des Auftragnehmers ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

11. Schriftformklausel

Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Anzeigen und sonstigen rechtlichen Erklärungen, die in diesen Vertragsbedingungen genannt sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch alle anderen außerhalb dieser Vertragsbedingungen liegenden rechtlichen Erklärungen wie Vertragsänderungen und Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für das rechtliche Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Soweit rechtlich zulässig vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Hamburg.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die in zulässiger Weise der wirtschaftlichen Intention der unwirksamen Bestimmung am ehesten gerecht wird.